Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 7 U 18/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachfrageobliegenheit der Versicherung bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages mit Berufunfähigkeitsschutz; Fristbeginn bezüglich des Rücktrits vom Versicherungsvertrag; Rücktrittsrecht des Versicherers wegen Verletzung der Nachfrageobliegenheit des ...
- Judicialis
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 16; VVG § 20
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Risikoprüfung des Versicherers nach Hinweis auf Kleinwüchsigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 16; VVG § 17
Zur Nachfrageobliegenheit der Versicherung bei einer nicht näher bezeichneten Erbkrankheit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Lebensversicherung - Nachfrageobliegenheit des Versicherers
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 18.12.2003 - 22 O 281/03
- OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 7 U 18/04
Papierfundstellen
- VersR 2005, 819
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86
Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 7 U 18/04
Diese Kenntnisse, die ihre Agenten im Rahmen der Antragsaufnahme erlangt haben, sind dem Versicherer als eigene Kenntnisse zuzurechnen (sog. Auge-und-Ohr-Rechtsprechung, BGHZ 102, 194 und ständig). - BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93
Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 7 U 18/04
Erfragt wird vielmehr jede Gesundheitsbeeinträchtigung, die nicht offensichtlich belanglos ist oder alsbald vergeht (BGH VersR 1994, 711). - BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99
Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 7 U 18/04
Auf bloßen Verdacht hin muss der Rücktritt nicht ausgeübt werden (BGH NVersZ 2001, 69).
- BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91
Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 7 U 18/04
Vor dieser Situation darf der Versicherer seine Augen nicht verschließen, weil er andernfalls als der durch Sachwissen und Geschäftserfahrung überlegene Partner dieser Stellung nicht gerecht wird (vgl. BGH VersR 1992, 603). - BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93
Rechtsfolgen der Unterlassung einer Risikoprüfung durch den Versicherer
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 7 U 18/04
Andererseits liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1995, 80) ohne Ursachenaufklärung bei tatsächlich angegebenen Rückenschmerzen keine ordnungsgemäße Risikoprüfung vor, da Rückenschmerzen Anzeichen für schwerwiegende Erkrankungen sein können. - BGH, 09.12.1992 - IV ZR 232/91
Anzeigeobliegenheit bei Erweiterung der Leistungszusage - Gefahrerhöhung nach …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 7 U 18/04
Jedensfall ist Kläger entschuldigt, weil er die nicht angezeigte unfallbedingte Verletzung subjektiv, aufgrund des folgenlosen Abklingens, für unerheblich halten durfte (vgl. BGHZ 121, 6 = LM § 16 VVG Nr. 17). - BGH, 03.05.1995 - IV ZR 165/94
Mitversicherung einer Flugbegleiterin in einer Gruppenversicherung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 7 U 18/04
Zu Recht weist die Beklagte darauf hin, dass es keiner ergänzenden Rückfrage des Versicherers bedarf, wenn klare Fragen ebenso klar - aber falsch - beantwortet werden (BGH VersR 1995, 901).